Risikomanagement
Nach gesetzlichen Vorgaben (z.B. KonTraG) sind nicht nur börsennotierte
Aktiengesellschaften verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung
zu treffen, sondern dies trifft auch zunehmend für Geschäftsführer
von GmbHs zu. Wird einem Geschäftsführer ungenügendes Risikomanagement
nachgewiesen, dann haftet er hierfür persönlich.
Mit Business
Intelligence haben Sie die Risikofaktoren Ihres Unternehmens jederzeit
im Auge und den Rücken frei für den Blick nach vorne.
Erfassen Sie in einer Risikoinventur alle unternehmenskritischen Risiken und
ordnen diese den definierten Risikofeldern zu.
Durch eine klare Zuordnung von
Verantwortlichkeiten und ständige Risikokontrolle entgeht Ihnen kein
Risiko mehr.
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